Noch vor Österreichs Beitritt zur EU, bereits im Jahr 1994, wurde die Verpackungsrichtlinie vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. Ihr Ziel war die Harmonisierung der Verpackungswirtschaft und mehr Umweltschutz. Seitdem wurde die Richtlinie mehrfach aktualisiert, etwa wurden Verwertungsquoten erhöht und die Reduktion von Plastiksackerln veranlasst.
Seit Mittwoch gilt nun die neue Verordnung, die die alte Richtlinie ersetzt. Ob auch die Erzeuger, Importeure und Vertreiber ihre Hausaufgaben rechtzeitig erledigt haben, wird sich weisen. Denn mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) kommen neue Herausforderungen auf sie zu.
Ein wichtiges Element ist, dass die Hersteller vermehrt in die Verantwortung genommen werden. Die Verpackungen sollen generell abnehmen, besser recycelt und bestenfalls wiederverwendet werden können.
Neue Anforderungen
Laut dem zuständigen Umweltministerium zählen zu den Neuerungen unter anderem strengere Stoffbeschränkungen für Verpackungen, PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen sowie neue Pflichten für die Hersteller- und Verkäuferseite. Auch für Mehrwegsysteme gelten künftig konkrete Anforderungen. Ab Februar 2027 müssen Take-away-Betriebe außerdem ermöglichen, dass Kundinnen und Kunden eigene Behälter für Speisen und Getränke verwenden können.
Seit Mittwoch werden weiters Tee- und Kaffeepads als Verpackung definiert, ab Oktober gilt hier eine verpflichtende Teilnahme der Anbieter an einem Sammel- und Verwertungssystem.
Bestehende österreichische Regelungen, etwa zur Teilnahme an Sammel- und Verwertungssystemen und zu Meldepflichten, bleiben vorerst weitgehend aufrecht. Weitere Anpassungen sind im Rahmen geplanter Novellen vorgesehen. Neben bereits definierten Recyclingzielen bis 2030 (so soll die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen bis 2025 bei 50 Prozent, bis 2030 bei 55 Prozent liegen) sind auf Ebene der Mitgliedsstaaten auch Ziele für den pro Kopf anfallenden Verpackungsmüll vorgesehen: Bis 2030 soll um mindestens fünf Prozent mehr vermieden werden, bis 2040 mindestens um 15 Prozent.
Teure Rezyklate
Zudem werden schrittweise verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit und die Kennzeichnung von Verpackungen eingeführt. Ab 2030 müssen Hersteller dafür sorgen, dass alle Verpackungen recyclingfähig und je nach Verwendung bis zu 35 Prozent aus Rezyklaten produziert sind. Das ist allerdings teuer, Rezyklate in ausreichender Qualität sind knapp.
Herausfordernd sind besonders lebensmitteltaugliche Rezyklate. Durch chemisches Recycling können aus Kunststoffabfällen neue Lebensmittelverpackungen hergestellt werden. Allerdings ist das chemische Recycling derzeit noch rund viermal so teuer und mechanisches Recycling etwa eineinhalbmal so teuer wie der herkömmliche Kunststoff.
Neue EU-Regeln für Verpackungen
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung gelten strengere Vorgaben für Recycling und Schadstoffe. Hersteller müssen ihre Verpackungen entsprechend anpassen. Einige der Änderungen werden künftig auch für Konsumentinnen und Konsumenten im Alltag spürbar.
Kritik aus der Branche
Hinzu kommt, dass der Kunststoff kostengünstig als Rezyklat aus Asien importiert werde, wie die Altstoffrecycling Austria (ARA) etwa kritisierte. Das Recyclingunternehmen stieß sich insbesondere an den zeitlichen Abläufen der EU-Regulierungen.
Propak, Hersteller von Verpackungen aus Papier und Karton, kritisierte die wachsende Regulierungsbelastung durch neue Aufzeichnungs- und Berichtspflichten. Zudem fehlten immer noch mehr als 20 Durchführungsverordnungen auf europäischer Ebene, was für die Unternehmen Planungsunsicherheit bedeute.
Auch Alpla, Produzent von Kunststoffverpackungen, fand kritische Worte. Neuware sei um ein Vielfaches günstiger als Recyclingmaterial. Wenn die EU nicht gegensteuere, werde die Verordnung „zum Eigentor“.
Vorsichtige Freude hingegen gab es bei Wellpappe Austria. Ihre Produkte bestünden zu 88 Prozent aus Recyclingpapier und werde bereits zu mehr als 90 Prozent recycelt. Daher gebe es auch Branchenteilnehmer, die von der Verordnung gestärkt würden.
Onlinehändler: „Völlig misslungen“
Die Branchenvertretung des Onlinehandels in der Wirtschaftskammer (WKO) kritisierte die Verordnung besonders scharf. Das Ziel möge grundsätzlich begrüßenswert sein, die Umsetzung aber „völlig misslungen“, so Berufsgruppensprecher Alexander Smuk am Dienstag.
Onlinehändler müssen nun umfassende Unterlagen, technische Dokumentationen und Konformitätsbewertungen zu Verpackungen vorweisen. „Das Problem an den Anforderungen liegt darin, dass Handelsbetriebe in den meisten Fällen gar keinen Zugang zu den notwendigen Unterlagen und Dokumentationen haben“, so Smuk.
Ab dem ersten Paket und dem ersten Gramm Verpackungsgewicht, das ins EU-Ausland versendet wird, würden hohe Abgaben sowie ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand für Sammel- und Verwertungssysteme und Bevollmächtigte in anderen Mitgliedsstaaten anfallen. Kleinere Onlinehändler stellten ihren EU-Versand bereits ein.
„Sargnagel“ für KMU
In dasselbe Horn blies der Handelsverband: „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, so Geschäftsführer Rainer Will. Die Verpackungsverordnung entpuppe sich als „KMU-Sargnagel“.
Denn internationale Großkonzerne hätten eigene Abteilungen für den bürokratischen Aufwand, KMU nicht. Zudem habe die EU-Kommission erst vor einer Woche neue Informationen zur PPWR veröffentlicht „und darin gleich 26 neue und sieben deutlich überarbeitete Punkte aufgenommen. Doch statt endgültig Klarheit zu schaffen, entstanden mit den teils unerwarteten Festlegungen neue Rechtsunsicherheiten“, so Will, der „ein europaweites Moratorium“ für jene Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt seien, forderte.
Dieser Forderung schloss sich auch die FPÖ an. Der freiheitliche KMU-Sprecher Michael Fürtbauer forderte zudem von der Wirtschaftskammer, „dass sie mit aller Kraft für eine Verschiebung und Entschärfung kämpft“.
Lob für Müllvermeidung
Lob gab es von der Umweltorganisation Greenpeace, besonders im Hinblick auf strenge Regeln für PFAS in Lebensmittelverpackungen: An der Beschichtung erkenne man nicht, welche Chemikalien darin steckten. „Stoffe wie Ewigkeitsgifte bauen sich in der Natur kaum ab und reichern sich auch im menschlichen Körper an. Es ist daher vollkommen richtig und längst überfällig, dass die EU mit der Verpackungsverordnung hier endlich einen Riegel vorschiebt“, hieß es. Die Verordnung sei ein wichtiger Schritt zur Müllvermeidung.
Die Unternehmen müssen sich nun schnell anpassen. Bald kommt schon die nächste Umwälzung in der Recyclingbranche: Ab 2028 kommen mit dem verpflichtenden Textilrecycling wieder neue Herausforderungen.