Die Verpackungsabfälle sollen laut Verordnung sukzessive gesenkt werden. Ab sofort dürfen etwa neu produzierte Coffee-to-go-Becher oder Pizzakartons keine Beschichtung mehr haben.
Ab August 2028 muss auf Verpackungen ersichtlich sein, in welche Mülltonne sie gehören, und ab Jänner 2030 dürfen unverarbeitetes Obst und Gemüse nicht mehr in Einwegkunststoffverpackungen verkauft werden, und auch kleine Marmelade- oder Butterportionen dürfen bei Frühstücksbuffets nicht mehr einzeln verpackt angeboten werden – mehr dazu in Verpackungsflut soll eingedämmt werden (news.ORF.at).
Kein beschichtetes Papier mehr bei Feinkost
Aus Sicht des Handels sieht man die Verordnung gelassen, sagt Manuela Klammler-Almer, Obfrau des steirischen Lebensmittelhandels: „Grundsätzlich betrifft uns das im Handel nur im weitesten Sinne, weil wir ja auf unsere Lieferanten und Produzenten angewiesen sind, die dieses Verpackungspapier bzw. diese Blister-Verpackungen herstellen. Aufgrund der Übergangsfrist werden sie natürlich die vorproduzierte Ware ausliefern und dann erst mit der neuen beginnen zu produzieren.“
In der Feinkostabteilung ist die Verordnung aber auch für den Konsumenten teils schon sichtbar: Die ersten steirischen Lebensmittelgeschäfte haben bereits unbeschichtetes Papier bekommen, um die Wurst- und Fleischwaren künftig umweltfreundlicher verpacken zu können. Unklar sei laut Klammler-Almer noch, wie man künftig etwa mit Mehlspeisen umgehe, die bisher tiefgekühlt in Plastikverpackungen angeliefert und in denen sie in weiterer Folge aufgetaut und verkauft wurden.
Viele Fragen noch ungeklärt
Dass noch einiges ungeklärt sei, sagt auch Christian Schreyer, Geschäftsführer des Dachverbandes der Steirischen Abfallwirtschaftsverbände. Die Vorgaben seien dennoch sinnvoll und positiv für die Konsumenten und Konsumentinnen.
EU: Lebensmittelhandel stellt Verpackungen um
Seit Mittwoch ist die Verpackungsverordnung der EU in Kraft: Sie soll weniger Plastikmüll und mehr wieder verwertbaren Abfall bringen. Vorgesehen ist eine schrittweise Umsetzung, zumal einige Fragen noch ungeklärt sind. Erste sichtbare Veränderungen gibt es aber etwa schon im Lebensmittelhandel.
Auch für die Recyclingunternehmen werde es positive wirtschaftliche Aspekte geben: „Erstens haben wir Beimischungsverpflichtungen: Wenn jetzt auf dem Markt mehr recyclingfähige PET-Verpackungen verfügbar sind, dann haben auch die Recycler damit eine Freude, indem sie genau dieses Material hierzulande bekommen, das sie brauchen. Teilweise war das in der Vergangenheit so, dass man auf Importe aus Asien und dergleichen angewiesen war um hier die Beimischungsverpflichtungen erfüllen zu können.“