Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat einen Einspruch der Verteidigung gegen die 78 Seiten starke Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) grundsätzlich abgewiesen. Entsprechende APA-Informationen bestätigte OLG-Sprecher Max Gruber am Donnerstag.

Die Causa wird allerdings nicht am Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt, wo die WKStA ihre Anklage eingebracht hatte. „Den Einsprüchen wurde dahingehend Folge gegeben, dass die Sache zur Verhandlung dem Landesgericht Wiener Neustadt zugewiesen wurde“, gab Gruber bekannt. In allen übrigen Punkten sei das Vorbringen gegen die Anklage abgewiesen worden. „Die Anklage ist somit rechtswirksam“, betonte Gruber gegenüber der APA.

Mit dem Schöffenverfahren ist „im Spätherbst“ zu rechnen, meinte Birgit Borns, Vizepräsidentin und Mediensprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt. Es handle sich „um ein eher umfangreicheres Verfahren“, erläuterte Borns. Es sei auch von einer mehrtägigen Verhandlung auszugehen. Die WKStA hat die Ladung und Einvernahme von 18 Zeugen beantragt.

Wolf wird „korruptive Vereinbarung“ vorgeworfen

Verfahrensgegenständlich ist eine „korruptive Vereinbarung“, wie die WKStA in ihrer Anklageschrift Wolf ankreidet. Er soll im Sommer 2018 einer niederösterreichischen Finanzamtsleiterin zugesichert haben, sich im Finanzministerium dafür einzusetzen, dass die Beamtin zur Vorständin des Finanzamts Baden-Mödling (FA 16) bestellt wird.

Im Gegenzug verlangte Wolf – so der Vorwurf der WKStA – von der Frau, ihm eine Steuernachsicht von 630.000 Euro zu genehmigen. Bei der Summe handelte es sich um Nachforderungen der Finanz aus Einkommenssteuern und Anspruchszinsen für die Jahre 2006 bis 2011.

Weil sie laut Anklage „entgegen den dafür erforderlichen Voraussetzungen und ohne Einbindung der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen“ einen entsprechenden steuerschonenden Bescheid erließ, wurde die mittlerweile 65-Jährige von der WKStA wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit zur Anklage gebracht.

Wolf wird Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch angekreidet. Wie in der Anklage ausgeführt wird, intervenierte der Industrielle beim damaligen Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, Thomas Schmid, und offenbar auch bei Finanzminister Schelling – dieser hatte von September 2014 bis Dezember 2017 das Regierungsamt inne – persönlich, um der Beamtin den Posten zu verschaffen.

Weiterer Ex-ÖVP-Minister vor Strafgericht

Mit Schelling landet nach Ex-Familienministerin Sophie Karmasin ein weiteres ehemaliges ÖVP-Regierungsmitglied der Ära Faymann II bzw. Kern vor dem Strafgericht. Die WKStA legt Schelling zur Last, Schmid mehrfach telefonisch kontaktiert und aufgefordert zu haben, sich für Wolf in dessen Steuersache „einzusetzen“. Die WKStA betont in ihrer Anklage Schellings „freundschaftliches Verhältnis“ zu Wolf.

Dessen ungeachtet musste Schelling in der folgenden ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Hartwig Löger Platz machen. Er soll sich nicht zuletzt wegen seines beruflichen Fortkommens auch nach seiner Amtszeit weiterhin für Wolfs Steueranliegen starkgemacht und „unsachliche Einflussnahmen“ (so die Anklage) vorgenommen haben – laut WKStA deshalb, weil der in Russland gut vernetzte Wolf Schelling half, nach dessen Ausscheiden aus dem Amt einen Beratervertrag bei der Projektgesellschaft für die Errichtung der „Nord Stream 2“-Gaspipeline zu ergattern.

Angeklagte bestreiten Vorwürfe

Für alle drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Alle drei bestreiten die Vorwürfe. Wolf macht geltend, es sei gar kein Vermögensschaden entstanden. Bei den 630.000 Euro handle es sich um keine „rechtmäßige Abgabenschuld“. Schelling hat im Ermittlungsverfahren betont, er sei nicht amtsmissbräuchlich, sondern „rechtmäßig, zulässig und nicht strafbar“ vorgegangen. Sein Agieren sei nicht einmal „moralisch verwerflich“ gewesen. Die WKStA hält dem entgegen, Schelling habe sich „nach seiner Amtszeit aus sachfremden Erwägungen, nämlich aus persönlichen und wirtschaftlichen Motiven“, leiten lassen.

Die WKStA stützt ihre Anklage vor allem auf die Angaben Schmids, der sich darin auch selbst belastet hat. Die Justiz hat Schmid 2024 Kronzeugenstatus zuerkannt. Darüber hinaus belasten sichergestellte Chats Wolf, Schelling und die Finanzbeamtin.

„Lieber Thomas – war das Hearing unserer Dame für Baden gestern ok?“, wollte Wolf etwa am 18. Juli 2018 wissen. Auf ein knappes „Klar“ Schmids lässt Wolf vier Emojis mit dem Thumbs-Up-Zeichen folgen.

Die von der angeklagten Finanzbeamtin vorgenommene Genehmigung der Steuernachsicht war allerdings von der Fachabteilung im Finanzministerium nicht genehmigt worden, was im Mai 2019 intern auffiel. Am 26. Juni 2019 wurde der Nachsichtbescheid vom Finanzministerium wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Über diese grundsätzlich der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Vorgänge wurde Wolf laut Anklage laufend von der angeklagten Finanzbeamtin informiert, weshalb ihr von der WKStA auch Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorgeworfen wird.

Chats als belastendes Beweismaterial

Dass der von ihm eingefädelte Deal mit der Finanzbeamtin nun doch platzte, dürfte Wolf erbost haben, wie Chatnachrichten an Schmid belegen. „Lieber Thomas – ich bekomme gerade Info, dass meine Nachsicht aufgehoben wird und ich nun doch auch die Zinsen zahlen muss!! Das ist ein Wahnsinn – was passiert da? Sigi“, tippte Wolf am 27. Juni 2019 ins Handy.

Auf ein „Wie bitte?“ – Schmid war inzwischen zum Alleinvorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) bestellt worden und nicht mehr im Finanzministerium tätig – setzt Wolf nach, es habe „eine Order“ gegeben, „den Bescheid aufzuheben! Bitte das musst du gleich regeln bevor die den Bescheid schicken! Danke Sigi“.

„Sigi – ich kämpfe – bin nur selber nicht mehr in direkter Verantwortung dort“, antwortet Schmid und interveniert in weiterer Folge offenbar ebenso wie parallel Ex-Finanzminister Schelling. „Ja aber das kann doch nicht so sein – dass man so hintergangen wird!!“, lässt Wolf in einer WhatsApp-Nachricht am 27. Juni 2019 Dampf ab.

Wolf droht im Fall einer anklagekonformen Verurteilung nach dem strafsatzbestimmenden § 302 Absatz 2 StGB eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Dasselbe gilt für Ex-Minister Schelling und die angeklagte Finanzbeamtin.