Wer Flug und Unterkunft als Pauschalreise gebucht hat, hat bei Waldbränden einen zentralen Ansprechpartner: den Reiseveranstalter. Nach den Waldbränden in Frankreich und Spanien halten die Reisebüros täglich Rücksprache mit den Veranstaltern vor Ort, sagt die Sprecherin der Salzburger Reisebüros in der Wirtschaftskammer, Petra Stranger: „Eine Masse an Stornierungen verzeichnen wir derzeit nicht. Hier wird die Lage täglich neu betrachtet. Wenn eine Region so stark betroffen ist, hat der Kunde natürlich ein kostenfreies Rücktrittsrecht oder Umbuchungsrecht.“

Pauschalreisen bieten besseren Schutz

In einem solchen Fall würden die Urlauberinnen und Urlauber vom Reiseveranstalter über eine Ersatzunterkunft oder eine kostenlose Stornierung informiert. Generell gilt: Pauschalreisen bieten in solchen Fällen einen besseren Schutz, sagt die Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer Salzburg, Eva Klampferer: „Bei der Pauschalreise habe ich in der Regel ein kostenloses Stornorecht, wenn am Zielort eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben besteht. Wenn ich nur einen Flug oder nur die Hinreise gebucht habe, ist das etwas anderes – hier habe ich das kostenlose Stornorecht nicht.“

Die Konsumentenschützerin macht darauf aufmerksam, dass das kostenlose Stornorecht bei Pauschalreisen nur sehr kurzfristig in Anspruch genommen werden kann – mehrere Wochen im Voraus greift es nicht.

Örtliche Nähe für Reiserücktritt ausschlaggebend

Eine Reisewarnung des Außenministeriums für dir Urlaubsdestination muss laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner nicht vorliegen. Ausschlaggebend sei die örtliche Nähe: „Besteht die Brandgefahr nicht unmittelbar am gebuchten Ort und gibt es am Urlaubsort auch sonst keine Einschränkungen oder Beeinträchtigungen, wie beispielsweise starke Rauchentwicklung, Straßensperren oder ähnliches, ist kein Rücktritt möglich“, präzisierte die Juristin.

Waldbrände als Stornogrund bei Individualreisen

Bei Individualreisen ist ein kostenfreier Rücktritt vom Flug meist nur möglich, wenn das Flughafengelände direkt betroffen ist. Ob eine Unterkunft storniert werden kann, hängt vom nationalen Recht oder von Kulanzlösungen ab. Ein Rücktritt ohne Stornokosten ist aber grundsätzlich möglich, wenn die Unterkunft direkt betroffen ist oder wenn Gefahr in unmittelbarer Nähe droht, informiert der ÖAMTC.