Ursprünglich stand der 26-jährige Vorarlberger wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung vor dem Landesgericht in Feldkirch. Das Verfahren endete aber damit, dass die Richterin das Gericht für nicht zuständig erklärte: „Bei der von Ihnen beschriebenen Geschwindigkeit haben sie sechs Minuten lang (ein Boot mit einer aufgetakelten Segelfläche von – Anm.) 24 Quadratmetern nicht gesehen, obwohl Sie permanent gerade ausgefahren sind. Das überzeugt mich nicht.“
So kam die Richterin zu folgendem Schluss: „Wenn Sie so lange gerade nach vorne blicken und auf das Boot sehenden Auges zufahren, dann ist das nicht grobe Fahrlässigkeit. Dann ist das Mord.“ Und dafür sei ein Geschworenengericht zuständig.
Neue Anklage
Die Staatsanwaltschaft hatte den 26-Jährigen infolge wegen des Verdachts auf Mord, versuchten Mord und Gefährdung der körperlichen Sicherheit angeklagt. Am 11. August findet nun der Prozess vor einem Geschworenengericht in Feldkirch statt. Es drohen ohne Milderungsgründe mindestens zehn Jahre Haft.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er am 11. Oktober 2025 vor Fußach auf dem Bodensee mit seinem Motorboot auf ein Segelboot zugefahren ist. Er soll dabei mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 60 km/h unterwegs gewesen sein. Erlaubt sind maximal 40 km/h. Bei dem anschließenden Zusammenstoß kam eine 57-jährige Frau ums Leben. Ihr Ehemann konnte sich ins Wasser retten, wurde aber schwer verletzt.
„Wie ein Geisterschiff“
Das überlebende Opfer hatte ausgesagt, dass er niemanden am Steuer des Motorboots gesehen habe. Er und seine Frau hätten geschrien und gewinkt. Aber das Boot sei weiter gerade ausgefahren: „Wie ein Geisterschiff.“
Der Angeklagte hatte beim Prozess im April zwar Verantwortung für das Unglück übernommen, aber bestritten, dass er mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei. Und: Er habe weder das Segelboot gesehen noch den Zusammenstoß bemerkt. „Erst als wir uns alle umgedreht haben, haben wir gesehen, was passiert ist.“ Jene drei Personen, die mit auf dem Motorboot gewesen waren, bekräftigten die Version des Angeklagten.
Ein Gutachter, der vor Gericht ausgesagt hatte, konnte diese Erzählungen aber nicht nachvollziehen.