Zitternd setzt sich der 26-Jährige in die Mitte des Schwurgerichtssaals. Der Dornbirner weint und wartet ab, bis die Verhandlung durch Richter Theo Rümmele eröffnet wird. Mit ihm sitzen elf Geschworene bzw. Ersatzgeschworene vor dem Angeklagten. „Geht es Ihnen?“, erkundigt sich der Richter. Der Angeklagte antwortet mit einem gebrochenen „Ja“. „Wenn Sie eine Pause brauchen, lassen Sie es mich wissen“, sagt der Richter zu dem Angeklagten. Der nickt.
Der Saal ist bis zum letzten Platz besetzt – der Prozess also deutlich besser besucht als im April. Da musste sich der 26-Jährige schon einmal vor Gericht verantworten. Es ging zwar um das gleiche Unglück – allerdings lautete die Anklage damals auf fahrlässige Tötung. Jetzt muss sich der Mann wegen des Verdachts auf Mord verantworten.
Neue Anklage
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er am 11. Oktober 2025 vor Fußach auf dem Bodensee mit seinem Motorboot auf ein Segelboot zugefahren ist. Bei dem anschließenden Zusammenstoß kam eine 57-jährige Frau ums Leben. Ihr Ehemann konnte sich ins Wasser retten, wurde aber schwer verletzt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 26-Jährigen Mord in Bezug auf die Ehefrau, versuchten Mord in Bezug auf den Ehemann und Gefährdung der körperlichen Sicherheit in Bezug auf die Passagiere auf dem Motorboot vor. Der Prozess findet vor einem Geschworenengericht statt.
Der Staatsanwalt beschreibt die Vorgänge. Das ganze sei nicht zu verharmlosen. Für den Angeklagten gehe es um viel. Eine Frau sei verstorben. Der Staatsanwalt sagt aber auch: „An dieser Stelle muss ich gleich zugeben, ich bin nicht der Überzeugung, dass es ein Mord war. Warum sollte der Angeklagte das machen? Das macht keinen Sinn. Ich glaube, er hat einfach den Seebereich nicht ausreichend beobachtet.“
Der Angeklagte hätte aber mehrere Minuten Zeit gehabt zu reagieren, hat aber trotzdem nicht gehandelt. „Warum, weiß kein Mensch“, sagt der Staatsanwalt. „Wir haben ursprünglich einen Strafantrag gestellt auf grob fahrlässige Tötung. Wenn jemand minutenlang nicht schaut, ist das grob fahrlässig. In diesem Einzelrichterverfahren hat der Angeklagte betont und beteuert, dass er gut geschaut hätte.“ Und trotzdem sei er auf das Segelboot ohne Reaktion zugefahren. Daher sei nun von Mord die Rede.
Vom Handy abgelenkt
Die Verteidigerin des Angeklagten stellt von Beginn an klar: Es sei ein schrecklicher Unfall passiert. Und dieser sei auf Grund von Unachtsamkeit passiert. Der Angeklagte werde seine Aussagen korrigieren. Im vorangegangenen Verfahren sei er schwer belastet und von seinem ursprünglichen Verteidiger, der eine katastrophale Fehleinschätzung getätigt habe, schlecht beraten gewesen. „Aus meiner Sicht geht es nicht darum, warum er damals nicht die Wahrheit gesagt hat. Es spielt eine größere Rolle, dass er es heute endlich tut.“
Der Angeklagte erklärt daraufhin selbst, dass er das Handy verwendet hatte. Er habe Fotos geschickt und sich unterhalten. Und den See nicht permanent beobachtet, sagt der 26-Jährige. Er weint und ringt um Worte. Er habe das Handy auch verwendet, um einen Liegeplatz in Konstanz zu buchen, das habe aber nicht funktioniert. „Ich habe mich umgedreht“ … Die Stimme des Angeklagten bricht. „Ich habe nicht permanent auf den See geschaut.“ Die Stimme bricht wieder. Der Angeklagte ist schwer zu verstehen.
Während der Kollision hatte er sich umgedreht und den Seeraum nicht gesehen, sagt er dann auf Nachfrage des Richters.
Er bekenne sich nicht schuldig im Sinne der Mordanklage, übernehme aber die Verantwortung für den Unfall. Dass er beim ersten Prozess nicht die Wahrheit gesagt hatte, begründet der Angeklagte damit, dass er seinem einstigen Verteidiger vertraut hatte. Dieser habe ihm zu den ursprünglichen Aussagen geraten. Das sei im Nachhinein betrachtet ein Fehler gewesen.
Seine neue Anwältin geht jetzt davon aus, dass es sich um fahrlässige Tötung handle.
Kritik an Gutachten
Das Gutachten, das beim ersten Prozess vorgelegt worden ist, bezeichnet die Verteidigerin des 26-Jährigen als „die Tinte nicht wert“. Der Vorsitzende des Hohen Schwurgerichts habe es auch nicht als schlüssig erachtet und daher ein neues Gutachten in Auftrag gegeben.
Der Privatbeteiligtenvertreter – also der Rechtsanwalt des Opfers – fragt den Angeklagten am Ende seiner Aussage: „Wenn Sie aufmerksam in Fahrtrichtung geblickt hätten, hätten Sie das Segelboot gesehen?“ Der Angeklagte antwortet: „Ziemlich sicher.“ Hätte er es gesehen, hätte er alles dafür getan, die Kollision zu verhindern.
Überlebendes Opfer als Zeuge
Nach einer kurzen Pause sagt das überlebende Opfer als Zeuge aus. Er bleibt dabei, dass er niemanden im Boot gesehen hat. „Ob sich jemand dahinter noch verstecken kann, kann ich nicht beurteilen. Ich habe keine Personen gesehen. Ich habe ein leeres Schiff gesehen.“ Der Privatbeteiligtenvertreter fragt kurz nach, ob er die Situation rund um den Zusammenstoß schildern könne. Das Opfer stockt. „Wenn es zu viel für Sie ist, ist das in Ordnung“, sagt der Richter. Er könne seine Aussage auch verlesen. Der Mann hält sich am Tisch vor ihm fest. Wortlos nickt er und wischt sich die Tränen aus den Augen.
Als der Richter die Aussage verliest, wird die Tragik des Unfalls noch einmal deutlich. Die Aussage enthält nicht nur die letzten Worte der Frau, sondern auch die dramatischen Vorgänge nach dem Zusammenstoß – bis zu dem Zeitpunkt, als dem Mann erklärt worden ist, dass seine Ehefrau den Zusammenstoß nicht überlebt hat.
Staatsanwalt und Opferanwalt sehen grobe Fahrlässigkeit
In seinem Schlussplädoyer sieht der Staatsanwalt im Handeln des Angeklagten eine grobe Fahrlässigkeit. „Wenn man nach vorne geschaut hätte, hätte man dieses Segelboot zwangsläufig sehen müssen.“ Stattdessen habe man sich durch das Handy ablenken lassen oder der Angeklagte habe sich auch nach hinten gedreht, um seinen Passagieren zuzuprosten. Das alles sei klar grob fahrlässig.
Der Privatbeteiligtenvertreter kritisiert den Angeklagten dafür, dass er das Gericht in der ersten Verhandlung angelogen habe. „Heute hat er sich zumindest dazu bequemt, einen Teil der Wahrheit zu sagen.“ Der Angeklagte habe den See für mindestens vier Minuten nicht im Blick gehabt. Hätte der 26-Jährige nur einmal rausgeschaut, hätte er gesehen, dass er auf Kollisionskurs sei, ist der Opferanwalt überzeugt.
„Wenn ich vier Minuten nicht hinausschaue und das Boot sozusagen blind über den Bodensee rattern lasse, nehme ich dann in Kauf, dass es zu so einem Unfall kommen kann?“ Die grobe Fahrlässigkeit sei sonnenklar. Einen Mord sieht der Rechtsanwalt der Opfer nicht.
„Lebenslang ohne Urteil“
Die Anwältin des Angeklagten erklärt, dass niemand bewusst ohne Motiv über ein Segelboot fahre. Und sie sagt auch: Wenn man dafür verantwortlich sei, dass jemand gestorben ist, „dann haben Sie lebenslang“. Dafür brauche es kein „im Namen der Republik“. Ob die Geschworenen den Angeklagten jetzt wegen grober Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit verurteilen, obliege ihnen. Mord sei das nicht.
Das Schlusswort hat der Angeklagte. Er sagt: „Wenn ich könnte, würde ich das rückgängig machen.“ Es tue ihm von Herzen leid.