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kaernten
· 04.08.2026, 12:39
Immer häufiger Konflikte um Ruhestörungen
Die Ruhezeiten gelten von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr in der Früh sowie von 12.00 bis 14.00 Uhr und werden von den Gemeinden festgelegt. In Wohnanlagen gibt es meistens noch Hausordnungen. Das bedeutet jed…
Chronik