Das Singen des Partyhits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino in abgeänderter rassistischer Form beschäftigt die Justiz österreichweit. Wie heute bekanntwurde, berichtete das Justizministerium in einer Anfragebeantwortung an die Grünen von mindestens 26 Verfahren, die nach solchen Vorfällen anhängig waren – von einer reinen Anfangsverdachtsprüfung bis zu Gerichtsprozessen.

Drei Fälle gab es etwa in Salzburg – mehr dazu in salzburg.ORF.at, Verurteilungen aber nur in den seltensten Fällen. Die Grünen orten ein strukturelles Problem. Das Phänomen, dass Rechtsextreme den eigentlich harmlosen Partyhit umdichten, war zum ersten Mal 2024 einer breiten Öffentlichkeit bekanntgeworden.

Im Mai sorgte ein in sozialen Netzwerken kursierendes Video, in dem junge Menschen vor einem Lokal auf der deutschen Nordsee-Insel Sylt Parolen wie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ zu diesem Song skandierten, für Empörung. Seitdem mehren sich die Fälle, auch in Österreich.

Begleitumstände zählen

In ihrer Anfragebeantwortung stellt Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) klar, dass das Skandieren der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ grundsätzlich objektiv geeignet sein kann, den Tatbestand der Wiederbetätigung oder der Verhetzung zu erfüllen, wobei es allerdings auf die jeweilige subjektive Tatseite ankommt. Per se sei das nicht der Fall, müssten doch auch weitere Begleitumstände wie das Zeigen des Hitlergrußes und „zusätzliche konkret einschlägige Phrasen“ vorliegen.

Nun lieferte das Ministerium als Antwort auf die parlamentarische Anfrage der Grünen erstmals Zahlen, inwieweit das Phänomen die Staatsanwaltschaften in Österreich seit dem ersten Aufkommen beschäftigt hat. Einen Anspruch auf Vollständigkeit gebe es dabei aber nicht, so das Justizressort.