Die Gerichtsgebühren steigen mit heute erneut um knapp sechs Prozent. Eine entsprechende Verordnung hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) am Freitag erlassen. Betroffen sind alle festen Gebührensätze wie etwa in Zivilverfahren, bei einvernehmlichen Scheidungen oder für Grundbuchauszüge und Firmenbucheingaben. Erst im April des Vorjahrs waren die Gebühren um 23 Prozent angehoben worden.
Hintergrund der neuerlichen Anhebung ist ein gesetzlicher Automatismus: Dieser gibt vor, dass sich die Gebühren immer dann erhöhen, wenn der Verbraucherpreisindex um mehr als fünf Prozent gestiegen ist – das war zuletzt der Fall, weshalb per Verordnung um 5,7 Prozent erhöht wurde. Dieser Mechanismus kann nur vom Nationalrat ausgesetzt werden – das war zuletzt infolge der Pandemie zweimal der Fall.
Kritik der Anwälte
Verärgert reagieren die Anwälte: „Österreich ist das einzige Land Europas, in dem die Justiz mehr Geld einnimmt, als sie überhaupt kostet“, so der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Armenak Utudjian, in einer Aussendung. Zuletzt ergab eine Studie des Europarats einen Deckungsgrad von 117 Prozent. „Die Mehreinnahmen gehen als ‚Körberlgeld‘ an den Finanzminister, obwohl es in der Justiz an allen Ecken und Enden fehlt“, meinte Utudjian.
Im Justizministerium kann man diese Rechnung nicht nachvollziehen: Der Eigendeckungsgrad der Justiz liege bei gerade einmal 55 Prozent, hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme.
NEOS verlangte, dass bei einer Erhöhung der Gerichtsgebühren „dieses Geld auch dort ankommen muss, wofür es gedacht ist: in der Justiz“. Gerichte und Staatsanwaltschaften würden unter akutem Personalmangel leiden. „Wenn wir eine starke Justiz wollen, muss es mehr Stellen für Richter und Staatsanwältinnen sowie ausreichend Justizpersonal geben“, so Justizsprecherin Sophie Wotschke.