Frankreich verschärft die Kontrolle von Investitionen aus dem Nicht-EU-Ausland. Ministerpräsident Sebastien Lecornu erließ gestern ein entsprechendes Dekret und verwies dabei auf den Schutz der nationalen Sicherheit. Demzufolge ist für den Erwerb von zehn Prozent oder mehr der Anteile an einer börsennotierten französischen Firma aus einem sensiblen Sektor durch einen nicht europäischen Investor künftig eine Genehmigung der Regierung erforderlich.

Das gelte unabhängig davon, ob das Unternehmen in Frankreich oder im Ausland gelistet sei, hieß es in dem Erlass. Bisher griff die staatliche Prüfung erst, wenn 25 Prozent der Stimmrechte den Besitzer wechselten. Die neue Regel soll noch in diesem Monat in Kraft treten.

Geopolitische Spannungen als Hintergrund

Der Schritt erfolge vor dem Hintergrund erheblicher geopolitischer Spannungen und solle den Schutz von Unternehmen und Technologien gewährleisten, die für die Sicherheit des Landes von entscheidender Bedeutung seien.

Um die Kapitalbeschaffung der Firmen auf den Märkten nicht zu behindern, muss das Finanzministerium künftig innerhalb von zehn Tagen nach Antragstellung entscheiden, ob eine Transaktion eingehend geprüft wird.